ALLgemeine Geschäftsbedingungen für Lesungen, Vorträge, Workshops und Web-Seminare

§ 1 Geltungsbereich

 

a) Die nachfolgenden AGB der Autorin und Speakerin Laura Fröhlich – im Folgenden Auftragnehmerin genannt – gelten für alle zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über Lesungen, Vorträge, Workshops oder Web-Seminare. Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.

 

b) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

d) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber VerbraucherInnen als auch gegenüber UnternehmerInnen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

Web-Seminare sind digitale Schulungsveranstaltungen.

 

a) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung über eine Lesung, einen Vortrag, einen Workshop (digital oder analog) oder ein Web-Seminar unterzeichnet oder das Angebot per Email annimmt. Lediglich schriftliche Angebote der Auftragnehmerin oder schriftliche Absprachen sind bindend, telefonische Angebote sind nicht bindend.

 

b) Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der Auftragnehmerin gehören, bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin und sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

c) Terminabsprachen und -änderungen sind schriftlich zu vereinbaren, eine formelle Vertragsänderung ist nicht erforderlich.

 

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

 

a) Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von netto 14 Tagen nach Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Auftragnehmerin zu erfüllen.

 

b) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Auftragnehmerin anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§ 4 Rücktritt, Stornokosten

 

Lesungen, Vorträge, Workshops und Web-Seminare kann der Auftraggeber nur in Textform (Post oder Email) stornieren. Eine Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung ist kostenlos, danach fällt die Hälfte des vereinbarten Honorars an.

 

 

§ 5 Leistungsumfang des Auftragnehmers

 

a) Der Umfang der von der Auftragnehmerin im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.

 

b) Die Auftragnehmerin erbringt die Leistung selbst. Sie ist verpflichtet, im Verhinderungsfall eine geeignete Ersatzkraft zu stellen. Soweit keine Ersatzkraft gestellt werden kann, entfällt der Honoraranspruch. Bei Erkrankungen oder sonstigen Verhinderungen wird der Auftraggeber unverzüglich verständigt.

 

 

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

 

a) Zur Teilnahme einer digitalen Veranstaltung muss der Auftraggeber die von der Auftragnehmerin vorausgesetzten technischen Bedingungen erfüllen (stabile Internetverbindung, Webinar-Plattform wie Zoom, MS Teams o.a.). Bei einer nicht-digitalen Veranstaltung verpflichtet sich der Auftraggeber, den Seminarraum so vorzubereiten, dass die Veranstaltung stattfinden kann.

 

b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch die Auftragnehmerin, so ist diese dafür nicht verantwortlich.

 

 

§ 7 Geheimhaltung

 

a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Wenn von der Auftragnehmerin ein Handout verschickt wird, so darf dieses nur den Teilnehmenden zugänglich gemacht werden. Es ist nicht erlaubt, dieses Handout öffentlich zur Verfügung zu stellen. Sollte es aus technischen Gründen notwendig sein, dass die Vortrags-Folien der Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden muss, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese nach der Veranstaltung sofort zu vernichten.

 

b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

 

 

§ 8 Sonstiges

 

a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

 

b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

 

c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Auftragnehmerin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

 

 

 

Vertragsmuster von horak Rechtsanwälte www.iprecht.de